DR. KÖNIG & COLL.

RECHTSANWÄLTE


Herzlich Willkommen

Das Internet ... Endlose Weiten ...

Wir befinden uns nunmehr im dritten Jahrtausend - als immer mehr deutsche Rechtsanwälte das Internet entdecken.

Die Internet-Präsenz von Unternehmen dient der Werbung und der Selbstdarstellung - mit beiden Dingen haben Rechtsanwälte jedoch ihre Schwierigkeiten, da das anwaltliche Standesrecht gezielte Werbung um Mandate verbietet und nur eine dem Ansehen der Anwaltschaft gerecht werdende Informationswerbung und Selbstdarstellung gestattet. Hinzu kommt, daß gerade die multimedialen Möglichkeiten des WWW im Gegensatz zu der Pflicht des Rechtsanwalts zu stehen scheinen, sich jeder auffälligen und "reißerischen", also unseriösen, Darstellung und Werbung zu enthalten. Die anwaltliche Präsenz im Internet muß dem erfahrenen Surfer daher zwangläufig bieder und hausbacken, wenn nicht gar völlig langweilig und unattraktiv erscheinen - bunte Bildchen oder gar Animationen wird man daher hier vergeblich suchen. Außerdem erscheint sehr fraglich, ob sich das rechts- bzw. anwaltssuchende Publikum zunächst via Internet über das anwaltliche Angebot informiert. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen leider unsere Skepsis.

Man muß allerdings erkennen, daß dieses Medium dem gezielt suchenden Interessenten die Möglichkeit bietet, mehr über die in die Auswahl genommene Kanzlei zu erfahren als dies gemeinhin nur mit nicht unerheblichem Aufwand und - unüblichen - Anfragen möglich ist. Insofern kann auch die Anwaltschaft tatsächlich erstmals echte Informationswerbung ohne abschreckenden Kostenaufwand betreiben, denn die Präsenz im Internet entspricht einer nur auf ausdrücklichen Wunsch des potentiellen Mandanten übersandten Praxisbroschüre - mit dem entscheidenden Unterschied, daß normalerweise kein potentieller Mandant auf die Idee kommt, Praxisbroschüren anzufordern. Andererseits wird ein Mandant nach erfolgter Mandatierung normalerweise keinen Wert mehr auf eine Praxisbroschüre legen - entweder ist er zufrieden und kennt seinen Anwalt oder er ist unzufrieden und will von seinem nunmehr Ex-Anwalt nichts mehr wissen.

Bei näherer Betrachtung erschließt sich dem engagierten Rechtsanwalt aber eine weitere Nutzung: Er kann zu aktuellen oder ihm wichtig erscheinenden Fragen - z.B. Honorarbemessung, Rechtsschutzversicherungen, sog. Rechtspflegevereinfachungsmaßnahmen unserer Regierung (= sukzessiver Abbau des Rechtsstaates) und vieles mehr - öffentlich seine Meinung äußern, ohne daß er Monate auf die Veröffentlichung seiner Aufsätze in Fachzeitschriften warten, Rücksichten auf Redaktionen nehmen oder redaktionelle Kürzungen seiner Leserbriefe akzeptieren muß. Da es gerade im Bereich des Rechtswesens viele Aspekte und Tatsachen gibt, die dem Normalbürger nicht bekannt sind oder erst dann - zu spät - bekannt werden, wenn er mit der Justiz in Kontakt gerät, würden wir im Rahmen unserer freien Zeit gerne sukzessive zu uns interessant und wichtig erscheinenden Themen Stellung nehmen. Aber leider haben wir hierzu bislang noch keine Zeit gefunden.

Vorsorglich sei uns noch der ernstgemeinte Hinweis gestattet, daß mit diesen Seiten keine unzulässige gezielte Werbung um Mandate betrieben werden soll. Auf Grundlage der Untersuchung von Schopen/Gumpp/Schopen (NJW-CoR 2/96, 112) sowie der Ablehnung des Antrags auf der Satzungsversammlung des Bundesrechtsanwaltskammer, neben der Werbung in Radio, Fernsehen pp. auch die Werbung in elektronische Informationssystemen wie dem Internet zu verbieten, dienen diese Seiten lediglich der zulässigen Informationswerbung und - soweit ebenfalls mit dem anwaltlichen Standesrecht vereinbar - der Erbauung des Surfers.
Es finden sich auch einige Links auf andere sites. Diese dienen ausschließlich der weiteren Information des Leser. Damit ist keine Verletzung von Rechten Dritter beabsichtigt. Sollten auf diesen sites Rechtsverletzungen begangen werden, so ist dies nicht von dem Ziel und der Absicht des Links uumfaßt und fällt nicht in unsere Verantwortung; wir distanzieren uns ausdrücklich von jenen Äußerungen/Handlungen.

Ein Gästebuch gibt es nicht mehr. Denn ein deutsches Gericht hat entschieden, daß dies standeswidrig sei - denn der Anwalt könne ja nicht verhindern, daß ein Besucher dort Lobeshymnen hinterlasse, die von anderen Besuchern gelesen werden. Im Klartext: Man unterstellt, daß der Anwalt dort selbst lobende Worte auf sich selbst hinterlegt - oder Dritte bittet, derartiges zu tun. Also: Wenn Sie uns eine Mitteilung zukommen lassen wollen, dann schicken Sie uns bitte eine email.


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