DR. KÖNIG & COLL.

RECHTSANWÄLTE


Kanzlei


Unsere Kanzlei besteht in dieser Form seit 1992. Wir verstehen uns als ein Familienenunternehmen, in dem wir unter möglichst umfassender und weitgehender Verwendung der modernen Technik professionelle Arbeitsweisen mit den bei früheren Tätigkeiten in großen Kanzleien gewonnenen Erfahrungen und der Flexibilität einer kleinen Struktur kombinieren, um hierdurch auch mittelgroße und kleinere Unternehmen sowie Privatleute rechtlich in einer Weise betreuen zu können, die darauf abzielt, sowohl deren Bedürfnissen gerecht zu werden als auch hinsichtlich der individuellen Leistung im Vergleich mit einer Großkanzlei bestehen zu können.


Nach unserer Auffassung und Erfahrung wird der vermeintliche Trend zum Spezialistentum - damit ist derjenige gemeint, der aussschließlich in seinem mehr oder minder engen Spezialgebiet arbeitet und kundig ist - den Bedürfnissen sowohl kleinerer als auch mittelgroßer Unternehmen und erst recht Privatleuten regelmäßig nicht gerecht, da diese eine möglichst umfassende Betreuung durch einen Anwalt ihres Vertrauens - ihrem "Hausanwalt" - erwarten und benötigen und dies grundsätzlich auch möglich ist. Zu recht wird von diesen ein ständiger Wechsel des Ansprechpartners als lästig und unangenehm empfunden und demgegenüber die Vorteile nur eines, dafür aber mit der individuellen Situation vertrauten Beraters erkannt. Hinzu kommt, daß aufgrund der Kostenstruktur der größeren und großen Kanzleien die Inanspruchnahme deren "Spezialisten" - so sie überhaupt fachlich erforderlich sein sollte - für die hier angesprochene Klientel regelmäßig unwirtschaftlich oder zu kostenaufwendig ist, denn diese großen Kanzleien sind aus verschiedenen Gründen dem Zwang ausgesetzt, ein ganz erhebliches Honoraraufkommen zu erzielen. Demgegenüber besitzt eine Struktur wie unsere Kanzlei den Vorteil wesentlich geringerer Kosten, die sich bei Honorarvereinbarungen in niedrigeren Stundenhonoraren niederschlagen. Hinzu kommt, daß sich viele Rechtsfragen nicht auf ein eng begrenztes Spezialgebiet beschränken sondern breit angelegte Kenntnisse, wie es allerdings auch für unseren Schwerpunkt im EDV-/IT-Recht typisch ist, erfordern. Gleichwohl haben wir von 2011 bis 2016 mit der Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht (EDV- und IT-Recht) die bereits seit 1988 begründete besondere bzw. zusätzliche fachliche Expertise vorübergehend auch nach außen dokumentiert, ohne daß dies mit einer Beschränkung unserer Tätigkeit im Sinne eines "Spezialistentums" verbunden wäre.

Allerdings darf man nicht verkennen, daß heute auch dem noch so fähigen Anwalt Grenzen gesetzt sind. Man muß es als unmöglich ansehen, auf allen juristischen Hochzeiten tanzen, also z.B. komplizierte EDV-rechtliche Fragen beantworten zu können, die komplexe familienrechtliche Thematik souverän zu beherrschen, kompetenten Rat in dem sich nahzu täglich ändernden Steuerrecht zu erteilen und zugleich auch ein exezellenter Strafverteidiger zu sein - von dem umfänglichen Bereich des Öffentlichen Rechts nicht zu reden. Allein schon die hierbei zu betreibende Weiterbildung würde den größten Teil der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Daher erscheint uns auch das "Sammeln" von Fachanwaltstiteln von eher fragwürdiger Natur.

Dieser Beschränkung, die uns bei Beibehaltung des Anspruchs professioneller und hochwertiger Arbeit durch unsere kleine Struktur vorgegeben ist, tragen wir durch eine sachgemäße Reduzierung unseres Tätigkeitsfelds Rechnung. Trotz vorhandener Schwerpunkte und Spezialkenntnisse vermeiden wir aber eine weitergehende ausschließliche Spezialisierung im Sinne einer tatsächlichen Begrenzung unserer Tätigkeit auf bestimmte Spezialgebiete, da die Erfahrung lehrt, daß die Vorteile eines relativ breiten Fachwissens regelmäßig überwiegen: Es ist eine Erfahrung der Praxis, daß es in den wenigsten Fällen mit besagten Spezialkenntnissen allein getan ist, sondern der "Fall" auch in andere Bereiche hineinspielt. Auf Grundlage dieses relativ breiten Fachwissens und entsprechender Befähigung sowie der Verwendung moderner technischer Hilfsmittel lassen sich regelmäßig vergleichbare Arbeitsergebnisse bei deutlich geringeren Kosten erzielen. Wir verstehen uns daher als "Allrounder" im Zivil- und Wirtschaftsrecht mit fachspezifischen Schwerpunkten und besonderer Expertise im EDV- und IT-Recht. Den wenigen Ausnahmefällen exotischer Rechtsbereiche, bei denen eine umfassende Einarbeitung wirtschaftlich unsinnig wäre, kann durch die selektive Beauftragung entsprechender Spezialisten als "Subunternehmer" Rechnung getragen werden.


Entsprechend der Struktur unserer Kanzlei und der Zulassungen der Anwälte befinden sich unsere Büros in Frankfurt am Main und in Sulzbach/Ts, einem kleineren Ort unmittelbar vor den nordwestlichen Toren Frankfurts an der A66 gelegen. Anfragen zu unserer Rechtsanwaltstätigkeit erbitten wir aus organisatorischen Gründen ausschließlich an unser Sulzbacher Büro zu richten. Dessen Anschrift lautet:

Dr. König & Coll.
Rechtsanwälte
Antoniterweg 11
D-65843 Sulzbach/Ts.
Schaumainkai 69
D-60596 Frankfurt a.M.

Sie können mit uns aber auch per Telefax (++49/(0)6196/750324 sowie ++49/(0)3222/1189679) und Telefon (++49/(0)6196/750120 sowie ++49/(0)179/8975075) Kontakt aufnehmen. Selbstverständlich können Sie uns auch eine email senden - aufgrund der Überhand nehmenden SPAM-Flut müssen wir Sie aber leider bitten, in der email-Anschrift manuell "-at-" durch "@" zu ersetzen, damit die email uns auch erreicht.


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