Abhandlung zum EDV-Recht
Das Computerprogramm im Recht
von RA Dr. M. Michael König
A. Geschichte der Datenverarbeitung
Für das Verständnis der heute erreichten komplexen und komplizierten Form der
Datenverarbeitung erscheint es sehr hilfreich, deren geschichtliche Entwicklung zu verfolgen,
weil auf diese Weise die wichtigsten Grundlagen der Elektronischen Datenverarbeitung
sukzessive erarbeitet werden können. Dabei kommt es nicht darauf an, die letzten technischen
Einzelheiten zu verstehen; Ziel ist vielmehr, die EDV nicht als unverständliche und unfaßbare
Geheimwissenschaft oder als eine dem Menschen überlegene Intelligenz anzusehen, sondern die
Grundprinzipien der Elektronischen Datenverarbeitung zu erkennen und daraus zu ersehen, daß
sie nichts anderes ist als ein ausgezeichnetes technisches Hilfsmittel bei der Bewältigung der
verschiedensten Aufgaben[1].
I. Frühzeit und Antike
Die Geschichte der Datenverarbeitung beginnt im Grunde genommen bereits in grauer Vorzeit,
als die Menschen das Sammler- und Jägerdasein zugunsten von Ackerbau und Viehzucht
aufgaben und die ersten Zähl- und Zahlensysteme erfanden. Irgendwann genügte die hierzu
verwendete Hardware - Hände, Finger und Zehen - infolge der Beschränktheit der darstellbaren
Zahlen den Anforderungen nicht mehr, so daß ca. 1100 v.Chr. der erste mechanische
"Computer"[2], das Rechenbrett, erfunden wurde. D[3]ieses wurde von den Römern als Abacus, in
China als Suan-pan, in Japan als Soroban und in Rußland als Stschoty verwendet. Das Prinzip
der verschiebbaren Kugeln auf mehreren Stäben findet sich auch heute noch in Kindergärten, den
"Rechenmaschinen" unserer ABC-Schützen sowie - in vereinfachter Spielform - angebracht an
Kinderwagen.[4]R>
Neben den Zahlensystemen und mechanischen Rechenhilfen ist die Idee der automatischen
Steuerung, des Automaten, bei dem eine Reihe von Vorgängen in bestimmter Folge selbsttätig
abläuft, die dritte Wurzel, aus der sich unsere heutige Datenverarbeitung entwickelt hat. Diese
Bewegungsautomaten (deus ex machina) waren im antiken Theater weit verbreitet. Entsprechend
stellte Aristoteles im 4. Jahrhundert v.Chr. Überlegungen an, wie Automaten menschliche Arbeit
übernehmen könnten. Außerdem begründete er die Wissenschaft der Logik. Im Lauf der
Entwicklung antiker Bewegungsautomaten wurde die Steuerung variabel gestaltet: Auf
Holzwalzen waren die Steuerinformationen "analog" in Form von verschiedenartigen Lagen und
Windungen des Zugseils aufgebracht. Durch diese frei programmierbaren Steuerungen mit
gespeichertem Programm konnten die Automaten unterschiedliche Bewegungsabläufe
vollziehen. [5]
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1) vgl. Koren/Thaller 14; Dworatschek 13, 21
2) Ganzhorn/Walter 13
3) Das englische Wort für Rechner "calculator" stammt von den hierfür verwendeten römischen
Zählsteinchen, den "calculi", ab; vgl. hierzu Ganzhorn/Walter 12
4) Ganzhorn/Walter 12f; Dworatschek 21f
5) Dworatschek 22; Ganzhorn/Walter 28ff mit eingehender Beschreibung
Dies ist ein Auszug aus dem beim Verlag Dr. Otto Schmidt KG erschienenen Buch "Das Computerprogramm im Recht". Es gibt die Rechtslage und Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.
Das Buch ist mittlerweile bis auf wenige Restexemplare vergriffen und nicht mehr über den Buchhandel erhältlich. Diese Restexemplare können beim Autor bestellt werden.