DR. KÖNIG & COLL.

RECHTSANWÄLTE


Abhandlung zum EDV-Recht

Das Computerprogramm im Recht

von RA Dr. M. Michael König

A. Geschichte der Datenverarbeitung

Für das Verständnis der heute erreichten komplexen und komplizierten Form der Datenverarbeitung erscheint es sehr hilfreich, deren geschichtliche Entwicklung zu verfolgen, weil auf diese Weise die wichtigsten Grundlagen der Elektronischen Datenverarbeitung sukzessive erarbeitet werden können. Dabei kommt es nicht darauf an, die letzten technischen Einzelheiten zu verstehen; Ziel ist vielmehr, die EDV nicht als unverständliche und unfaßbare Geheimwissenschaft oder als eine dem Menschen überlegene Intelligenz anzusehen, sondern die Grundprinzipien der Elektronischen Datenverarbeitung zu erkennen und daraus zu ersehen, daß sie nichts anderes ist als ein ausgezeichnetes technisches Hilfsmittel bei der Bewältigung der verschiedensten Aufgaben[1].

I. Frühzeit und Antike

Die Geschichte der Datenverarbeitung beginnt im Grunde genommen bereits in grauer Vorzeit, als die Menschen das Sammler- und Jägerdasein zugunsten von Ackerbau und Viehzucht aufgaben und die ersten Zähl- und Zahlensysteme erfanden. Irgendwann genügte die hierzu verwendete Hardware - Hände, Finger und Zehen - infolge der Beschränktheit der darstellbaren Zahlen den Anforderungen nicht mehr, so daß ca. 1100 v.Chr. der erste mechanische "Computer"[2], das Rechenbrett, erfunden wurde. D[3]ieses wurde von den Römern als Abacus, in China als Suan-pan, in Japan als Soroban und in Rußland als Stschoty verwendet. Das Prinzip der verschiebbaren Kugeln auf mehreren Stäben findet sich auch heute noch in Kindergärten, den "Rechenmaschinen" unserer ABC-Schützen sowie - in vereinfachter Spielform - angebracht an Kinderwagen.[4]R> Neben den Zahlensystemen und mechanischen Rechenhilfen ist die Idee der automatischen Steuerung, des Automaten, bei dem eine Reihe von Vorgängen in bestimmter Folge selbsttätig abläuft, die dritte Wurzel, aus der sich unsere heutige Datenverarbeitung entwickelt hat. Diese Bewegungsautomaten (deus ex machina) waren im antiken Theater weit verbreitet. Entsprechend stellte Aristoteles im 4. Jahrhundert v.Chr. Überlegungen an, wie Automaten menschliche Arbeit übernehmen könnten. Außerdem begründete er die Wissenschaft der Logik. Im Lauf der Entwicklung antiker Bewegungsautomaten wurde die Steuerung variabel gestaltet: Auf Holzwalzen waren die Steuerinformationen "analog" in Form von verschiedenartigen Lagen und Windungen des Zugseils aufgebracht. Durch diese frei programmierbaren Steuerungen mit gespeichertem Programm konnten die Automaten unterschiedliche Bewegungsabläufe vollziehen. [5]

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1) vgl. Koren/Thaller 14; Dworatschek 13, 21
2) Ganzhorn/Walter 13
3) Das englische Wort für Rechner "calculator" stammt von den hierfür verwendeten römischen Zählsteinchen, den "calculi", ab; vgl. hierzu Ganzhorn/Walter 12
4) Ganzhorn/Walter 12f; Dworatschek 21f
5) Dworatschek 22; Ganzhorn/Walter 28ff mit eingehender Beschreibung

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Dies ist ein Auszug aus dem beim Verlag Dr. Otto Schmidt KG erschienenen Buch "Das Computerprogramm im Recht". Es gibt die Rechtslage und Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.

Das Buch ist mittlerweile bis auf wenige Restexemplare vergriffen und nicht mehr über den Buchhandel erhältlich. Diese Restexemplare können beim Autor bestellt werden.

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