DR. KÖNIG & COLL.

RECHTSANWÄLTE


Abhandlung zum EDV-Recht

Das Computerprogramm im Recht

von RA Dr. M. Michael König

Der raschen Verbreitung der EDV in allen Bereichen des Lebens vermag die Rechtswissenschaft nur langsam zu folgen. Ungelöst ist daher noch eine Vielzahl von Problemen, die sich aus der Überlassung von Computerprogrammen ergeben. Die zentrale Frage nach der Gewährleistung für Programmfehler kann erst nach der vertragsrechtlichen Einordnung der Software- Überlassungsverträge beantworten werden. Dieses Unterfangen wiederum erfordert eine Untersuchung, was Computerprogramme aus rechtlicher Sicht darstellen und ob ihre Benutzung - als möglicherweise rechtlich geschützte Werke - eine lizenzpflichtige Verwertungshandlung ist.

Die vorliegende Untersuchung beantwortet diese Fragen, ohne sich indes auf allein rechtliche Feststellungen zu beschränken. Da eine sachgerechte Bewertung die technologischen Grundlagen der EDV und Eigenarten der Computerprogramme berücksichtigen muß, wird die juristische Untersuchung durch ein kompaktes, aber umfassendes Kompendium der Geschichte und Technik der Datenverarbeitung vorbereitet.

Das Buch wendet sich in erster Linie an Wirtschaftsjuristen, Rechtsanwälte und Richter. Die grundlegenden Ausführungen zu der Problematik des Rechtsschutzes von Computerprogrammen und der vertragsrechtlichen Einordnung der Software-Überlassungsverträge erlauben aber auch dem rechtsunkundigen Hersteller und Anwender, einen Einblick in die teilweise nicht unkomplizierte Materie zu gewinnen.

Der Autor, Dr. M. Michael König, ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zum EDV-Recht, gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht, Steuerrecht, Medizinrecht sowie EDV-technischen Inhalts.


Vorwort

Der zunehmende Einsatz der EDV sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich schafft zahlreiche Probleme bei der rechtlichen Behandlung von Computerprogrammen. Im Mittelpunkt des Interesses stehen Fragen der vertragsrechtlichen Einordnung der Überlassungsverträge, der Gewährleistung für Programmfehler sowie des Rechtsschutzes, insbesondere des Urheberrechtsschutzes.
Trotz umfangreicher Rechtsprechung und Literatur kann die gegenwärtige Rechtslage weder als geklärt noch als befriedigend bezeichnet werden. Nicht nur das weitverbreitete Fehlen technologischer Grundlagenkenntnisse, auch die - verständlichen - Bestrebungen bestimmter Wirtschaftskreise, durch entsprechende Fachpublikationen eine ihnen genehme Rechtslage zu "erzeugen", erschweren es Juristen und Laien zusätzlich, die im Zusammenhang mit der Überlassung von Computerprogrammen auftretenden Rechtsfragen zu beurteilen.
Ausgehend von dieser Situation erörtert die vorliegende Arbeit ausführlich die genannten Fragen und zeigt auf, daß diese Probleme ohne Schwierigkeiten allein mit dem herkömmlichen juristischen Instrumentarium bewältigt werden können. Sie legt besonderen Wert darauf, trotz intensiver Vertiefung der rechtlichen Problematiken den Bezug zur EDV-rechtlichen und - technischen Praxis nicht zu verlieren. Angestrebt wird gleichfalls, die zu diesen Fragen vertretenen Auffassungen durch eine möglichst umfassende Verwertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur darzustellen.

Diese Arbeit wurde im Wintersemester 1990/91 von dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main als Dissertation angenommen. Der Text wurde im Herbst 1990 abgeschlossen; bis Frühjahr 1991 veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur ist - soweit möglich - vorwiegend in den Anmerkungen berücksichtigt.

Stellvertretend für viele danke ich Herrn Prof. Dr. Hans-Leo Weyers, ohne dessen Anregungen diese Arbeit nicht entstanden wäre, sowie der Friedrich-Naumann-Stiftung für deren begleitende finanzielle Unterstützung.

Frankfurt am Main, im März 1991

Dr. M. Michael König


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

A. Geschichte der Datenverarbeitung

I. Frühzeit und Antike
II. Mittelalter bis zum 18.Jahrhundert
III. 19.Jahrhundert
IV. Erste Hälfte des 20.Jahrhunderts
V. Zweite Hälfte des 20.Jahrhunderts
1. Großrechenanlagen (Mainframes)
2. Andere Rechnertypen
a) Mittlere Datentechnik
b) Prozeßrechner/Minicomputer
c) Mikrocomputer/Personalcomputer
d) Dezidierte Systeme

B. Technische Grundlagen, Begriffe und Definitionen

I. Problematik der Abgrenzung Hardware - Software
II. Aufbau und Funktionsweise einer EDV
1. Analog- und Digitalrechner
2. Aufbau und Struktur des Universalrechners
a) Aufbau
aa) Zentraleinheit
bb) Periphere Einheiten
(1) Peripherspeicher
(2) Ein- und Ausgabeeinheiten
b) Struktur
3. Innere Abläufe
III. Computerprogramme
1. Programmiersprachen
a) Assemblersprachen
b) Problemorientierte Programmiersprachen
2. Definition: Computerprogramm
3. Definition: Algorithmus
4. Programmentwicklung
5. Maschinenprogramm, Quellcode und Algorithmus
6. Programmarten
a) Vertikale Aufteilung
aa) Betriebssystemprogramme
bb) Anwenderprogramme
b) Horizontale Aufteilung
aa) Individualprogramme
bb) Standardprogramme
IV. Hardware und Software
1. Software
2. Hardware
3. Firmware
a) ROMs und andere Festwertspeicher
b) Mikroprogramm
c) Firmware
aa) Unterscheidung Firmware - Mikroprogramm
bb) Maschinenprogramme als Firmware
d) Ergebnis

C. Rechtliche Bewertung von Computerprogrammen und deren Überlassung

I. Sacheigenschaft von Computerprogrammen
1. Bedeutung der Sacheigenschaft
2. Computerprogramme als Sachen iSd § 90 BGB
a) Die herrschende Meinung: Ein Immaterialgut
b) Sachdefinition
aa) Gegenstand
bb) Sachen als reale Dinge
cc) Sachen als körperliche Dinge
c) Computerprogramme als reale und körperliche Gegenstände
aa) Reale Existenz
bb) Körperlichkeit
(1) Irrelevanz des Steuerungsmittels
(2) Irrelevanz der zu steuernden Apparatur
(3) Irrelevanz der Beständigkeit des Steuerungsmittels
(4) Irrelevanz der Speicherprogrammierung
(5) Firmware und feste Verdrahtung
d) Fehlen einer immateriellen Komponente
aa) Unterscheidung zwischen Werk und Werkverkörperung
bb) Irrelevanz der "unkörperlichen Übertragung"
cc) Kein Immaterialgut
(1) Überwiegen der geistigen Komponente
(2) Computerprogramme und Know-how
(a) Inhalt des Know-how
(b) Maschinenprogramme und Know-how
(c) Quellprogramme /-codes und Know-how
(aa) Quellprogramme
(bb) Quellcodes
dd) Künstliche Intelligenz
(1) Arbeitsergebnis
(2) Arbeitsprozesse
(3) Programm
(4) Expertensysteme
ee) Ergebnis
e) Vergleich mit Büchern
aa) Bücher als Sachen
bb) Unterschiede zwischen Druckschrift und Computerprogramm
3. Körperliche Abgegrenztheit
a) Ein Programm in einem Teil
aa) Programme als Sachen
bb) Programme als Sachbestandteile
b) Ein Programm in mehreren Teilen
c) Mehrere Programme in einem Teil
d) Mehrere Programme in mehreren Teilen
e) Ergebnis
4. Konsequenz der Sacheigenschaft von Computerprogrammen
a) Allgemeine Auswirkungen für alle Programme
b) Auswirkungen bei der Herstellung von Programmkopien
aa) Verarbeitung oder Umbildung nach § 950 BGB
(1) Verarbeitung oder Umbildung
(2) Neuheit der Sache
(3) Relevante Werterhöhung
(4) Ergebnis
bb) Folgerungen aus dem Vorliegen von § 950 BGB
II. Erfordernis der Einräumung von Verwertungsrechten
1. Know-how
2. Patentrecht
a) Historische Entwicklung des Patentrechts
b) Schutz der Computerprogramme durch das Patentrecht
aa) Schutzgegenstand
bb) Verwertung
cc) Kritik
3. Urheberrecht
a) Historische Entwicklung des Urheberrechts
b) Computerprogramme als urheberrechtlich geschützte Werke
aa) Meinungsstand
bb) Kritik
(1) Quellcodes/-programme
(a) Werkart nach § 2 I UrhG
(b) Werkqualität nach § 2 II UrhG
(2) Maschinenprogramme
(a) Werkart nach § 2 I UrhG
(b) Werkqualität nach § 2 II UrhG
(3) Konsequenzen der Urheberrechtsnovelle von 1985
c) Urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung
aa) Laden des Programms
(1) Programmbenutzung auf Einplatzanlagen
(a) Tatsächliche Herstellung eines Duplikats
(b) Vervielfältigung iSd §16 UrhG
(aa) Vergrößerung der Nutzungsmöglichkeiten
(i)Grundlagen
(ii)Konsequenzen
(bb) Wahrnehmbarkeit des Werkes
(2) Programmbenutzung auf Mehrplatzanlagen
(a) Tatsächliche Herstellung eines Duplikats
(aa) Einplatzanlagen
(bb) Mehrplatzanlagen
(b) Vervielfältigung iSd §16 UrhG
(aa) Vergrößerung der Nutzungsmöglichkeiten
(bb) Wahrnehmbarkeit des Werkes
(c) Verbreitung / Sendung / Öffentliche Wiedergabe
bb) Lauf des Programms
(1) Vervielfältigung
(2) Sonstige körperliche Verwertung
cc) Verwertungshandlungen außerhalb der unmittelbaren Programmbenutzung
dd) Urheberrechtliche Irrelevanz der Programmkopien
(1) Beim Laden entstehende Programmkopien
(a) Erweiterung des Vervielfältigungsbegriffs
(b) Keine oder genehmigungsfreie Vervielfältigung
(aa) Fehlende Werkeigenschaft bei Maschinenprogrammen
(bb) Wirtschaftliche Irrelevanz der Vervielfältigungen
(cc) Umgehung des Erschöpfungsgrundsatzes
(dd) Einschränkung des Kopierverbotes aus § 53 IV 2 UrhG
(2) Arbeits- und Sicherungskopien
(a) Fehlende Werkeigenschaft bei Maschinenprogrammen
(b) Beschränkung des Vervielfältigungsbegriffs
(c) Einschränkung des Kopierverbotes aus § 53 IV 2 UrhG
4. Ergebnis
III. Rechtliche Qualifizierung der Programmüberlassung
1. Methodischer Ansatz
a) Vorrangigkeit der Zuordnung zu normativen Typen
b) Typusbegründung durch AGB
2. Typologische Zuordnung
a) Unterscheidung der Überlassungsarten
aa) Vertragsgegenstand
bb) Leistungsinhalt
cc) Vertragsdauer
b) Pflege von Computerprogrammen
c) Herstellung von Computerprogrammen
aa) Werkvertrag oder Werklieferungsvertrag
(1) Eigentumserwerb an Computerprogrammen
(2) Programmsubstanz als Nebensache oder Zutat
bb) Abbedingung der Eigentumsverschaffungspflicht
(1) Benutzungs- und Verfügungsbeschränkungen
(2) Ausschluß des Eigentumserwerbs
(a) Verwertungsrechtlicher Bezug
(b) Sachenrechtlicher Bezug
cc) Angemessenheit der Rechtsfolgen
d) Überlassung von Computerprogrammen auf unbegrenzte Zeit
aa) Kaufvertrag
bb) Angemessenheit der Rechtsfolgen
(1) Fehlerbegriff und Unmöglichkeit der Fehlerfreiheit
(2) Fehlen eines Nachbesserungsrecht
(3) Fehlen eines Schadensersatzanspruchs
(4) Irrelevanz des Minderungsrechts
(5) Fehlen eines Abnahmeerfordernisses und Verjährungsdauer
e) Überlassung von Computerprogrammen auf begrenzte Zeit
aa) Mietvertrag oder Pachtvertrag
bb) Angemessenheit der Rechtsfolgen
f) "Unkörperliche" Überlassung von Computerprogrammen
3. Rechtsfolgenkorrektur
a) Abnahme und Verjährung beim Kaufvertrag
b) Verjährung beim Werkvertrag
c) Nachbesserung beim Kaufvertrag
d) Nachlieferungsanspruch gem. § 480 I BGB
e) Rückabwicklung
4. Ergebnis

Zusammenfassung

Anhang

Abb.1: 7-Bit-ASCII-Code-Tabelle
Abb.2: BASIC-Listing ABC-SORT.BAS
Abb.3a: Assember-Listing ABC-SORT.ASM
Abb.3b: Hexdump ABC-SORT.HEX von ABC-SORT.COM
Abb.3c: Aus ABC-SORT.COM durch Disassemblierung gewonnenesAssembler-Listing ABC-SORT.LST
Abb.4a: TURBO-PASCAL-Listing ABC-SORT.PAS
Abb.4b: Hexdump ABC-SORT.HEX von ABC-SORT.EXE
Abb.3e: Aus ABC-SORT.EXE durch Disassemblierung gewonnenes Assembler-Listing ABC-SORT.LST
Abb.5: Bildschirmausdruck nach dem Lauf von ABC-SORT.BAS, ABC-SORT.COM bzw. ABC-SORT.EXE
Abb.6: Anzeige für Disassembler BCi DisAsm
Abb.7: Realisierung der Betrachtungsebenen eines Datenverarbeitungssystems durch Hardware, Firmware und Software
Abb.8a: Blinkschaltung mit 2 Transistoren BC 238B
Abb.8b: Blinkschaltung mit Operationsverstärker LM 741
Abb.8c: Blinkschaltung mit Timer-IC NE 555
Abb.8d: Blinkschaltung mit NAND-Schmitt-Trigger (1/2 74LS13)
Abb.9: Übersicht über Software-Vertragsarten

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis


Dies ist ein Auszug aus dem beim Verlag Dr. Otto Schmidt KG erschienenen Buch "Das Computerprogramm im Recht". Es gibt die Rechtslage und Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.

Das Buch ist mittlerweile bis auf wenige Restexemplare vergriffen und nicht mehr über den Buchhandel erhältlich. Diese Restexemplare können beim Autor bestellt werden.

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